Sascha Frank Knüfer
Rechtsanwalt

Gebühren

 

Für unsere Tätigkeit berechnen wir Ihnen grundsätzlich die für gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.


Rechtsschutzversicherung

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsnummer Ihres Rechtsschutzversicherers bereits zum ersten Besprechungstermin mit.

Falls Sie Ihr rechtliches Begehren bereits selbstständig bei Ihrer Versicherung gemeldet haben, wird von Ihnen die bekanntgegebene Schadennummer im gemeinsamen Besprechungstermin benötigt.

Sämtliche weitere Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen wir in der Folge und entlasten Sie hier während der weiteren Geltendmachung Ihres Rechts.


Prozess-   und   Verfahrenskostenhilfe   /   Beratungshilfe

Soweit Sie der Meinung sein sollten, dass Sie die etwaigen Gebühren aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht aufbringen können, lohnt sich insbesondere auch hier die rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei, da wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung auch die Möglichkeit eines Beratungshilfescheines oder die Option von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe näherbringen können.

Zögern Sie nicht aufgrund finanzieller Belange von einer Beauftragung abzusehen- Ihnen soll kein Recht vorenthalten bleiben, wenn lediglich aufgrund von persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwaig anfallende Kosten und Gebühren nicht aufgebracht werden können.

Die entsprechenden Formulare hierfür können Sie in unserem Downloadbereich finden und herunterladen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen diese auch im Rahmen eines Besprechungstermines zur Verfügung.

 

 
 
 
 
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